Die rechtlichen Aspekte
«Dark Patterns» verstossen oftmals gegen geltendes Recht oder bewegen sich zumindest in einer Grauzone. Neben Vertrauensverlust und Reputationsschaden kann der Einsatz von Dark Patterns auch ins Geld gehen. So verwendete beispielsweise das Business-Netzwerk LinkedIn die E-Mail-Kontakte seiner Nutzer, um sogenannten «Friend Spam» im Namen des Nutzers zu verschicken. Die E-Mails stammten jedoch von LinkedIn selbst. 2015 musste das Unternehmen aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs 13 Millionen Schadensersatz an seine Mitglieder zahlen.
In der Schweiz gibt es bezüglich Dark Patterns noch kaum Rechtssprechung. Prozesse sind teuer, der individuelle Schaden meist gering, das rechtliche Vorgehen lohnt sich für einen einzelnen Nutzer nicht. Wird der Nutzer vorsätzlich getäuscht, verstösst er gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Doch wenn auch nur ein klitzekleiner Hinweis in einer kaum lesbaren Schrift zu sehen war, wurde darauf hingewiesen und es liegt keine Täuschung vor.
Dem Nutzer bleibt so kaum etwas anderes übrig, als sich selbst zu schützen. Und nicht alles blind anzuklicken und zu konsumieren. Lesen hilft.